Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Stoffel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden, nachfolgend Gäste genannt, und der Hotel Stoffel AG als Betreiberin des Hotel Stoffel in Arosa, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt.
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arosa (Kanton Graubünden) Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reservations- sowie allfällige Zusatzvereinbarungen und die allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Arosa.
Der Vertrag über die Miete von Zimmern und anderen Räumen innerhalb des Hotels sowie Flächen im Aussenbereich, die zum Grundstück des Hotels gehören, ebenso wie der Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch übermittelte Dokumente wie Emails und online generierte Formulare.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, sei dies mündlich oder schriftlich, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich und nicht mehr stornierbar.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetags zu nutzen. Check In ist bis 22 Uhr möglich. Ebenfalls vorbehältlich anderer Vereinbarungen müssen gemietete Räume sowie belegte Parkplätze am Abreisetag bis um 11 Uhr freigegeben werden.
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer verfügen.
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Das Hotel kann eine Anzahlung des Buchungsbetrags oder die Vorabüberweisung des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Vorauszahlung kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und Annullierungskosten verlangen.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check Out am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
Die Stornierung einer Reservation durch den Gast vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin ist kostenfrei. Bei später eintreffenden Annullierungen wird der vereinbarte Preis für den gesamten Aufenthalt berechnet. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Auch zu kurzfristig erfolgende Absagen in Zusammenhang mit einem positiven Corona-Test, auferlegter Quarantäne oder einer Erkrankung an COVID-19 fallen unter die oben genannten Stornoregeln.
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Das Hotel bietet die Vermittlung einer solchen bei der Allianz Global Assistance an. Die Versicherung muss gleichzeitig mit der Zimmerreservation abgeschlossen werden, um Gültigkeit zu erhalten.
Das Hotel ist bestrebt, bei Annullationen, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
• höhere Gewalt (gemäss Art. 119 OR) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
• das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
• der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Die obige Auflistung ist nicht abschliessend. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, gesperrte Strassen, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast oder die registrierten Gäste reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust des Schlüssels wird dem Gast mit CHF 30.— in Rechnung gestellt.
Das Hotel stellt dem Gast einen kostenlosen Zugang zum Internet (WLAN) zur Verfügung. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Räumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast. Werden Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren.
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter oder Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Hotel.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten und zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte halten bzw. beaufsichtigen zu lassen. Die auf der Website des Hotels publizierten Regeln für Hundehalter sind zu befolgen. Schäden, die durch das Tier verursacht werden, trägt der Gast.
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- oder Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.